b) Eine abschliessende Beurteilung des nachträglichen Baugesuchs mit Projektänderungen (Umnutzung des erweiterten Kleintierstalls für gewerbliche Zwecke; Anbau über der ehemaligen Klärgrube, Pos. J; allfällige weitere Projektänderungen) setzt voraus, dass Projektunterlagen vorliegen, die den Voraussetzungen nach Art. 10 ff. BewD entsprechen. An solchen mangelt es vorliegend. Die Bauten und Anlagen, deren Bewilligung mit dem Bau- und Projektänderungsgesuch beantragt wird, müssen auf einem Situationsplan (Art. 12 f. BewD) und auf Projektplänen (Art. 14 BewD) dargestellt werden. Das Vorgehen zur Verbesserung formell mangelhafter Baugesuchsgrundlagen richtet sich nach Art. 18 BewD.