Projektänderung zu geben, wonach Position K (Dachflächenfenster auf der Ostseite des Gebäudes Nr. H.________, die von der Baubewilligung Nr. 1985/116 vom 27. Juni 1985 nicht umfasst werden) vom Baugesuch umfasst wird. Das separat anhängig gemachte Baubewilligungsverfahren betreffend den Anbau über der ehemaligen Klärgrube (Pos. J) ist mit dem vorliegenden Verfahren zu vereinigen und es ist auch darüber zu befinden. 52 Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) 53 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 12