Gemäss der Stellungnahme des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) vom 24. Februar 2022 handelt es sich bei der fraglichen Fläche um ursprünglich mit Bäumen bestocktes Waldareal (vgl. auch Zonenplan mit Waldfeststellung gemäss Art. 10 Abs. 2 WaG52 der Gemeinde Oberlangenegg vom 15. Januar 2020). Auf Orthofotos aus den letzten rund 20 Jahren sei ersichtlich, dass der Wald in diesem Zeitraum stetig zurückgedrängt worden sei. Die bestockte Waldfläche habe sich nördlich des Gebäudes Nr. H.________ offensichtlich verkleinert, ohne dass dafür seitens der Beschwerdeführer oder der Grundeigentümerin je ein Rodungsgesuch gestellt und von der zuständigen Behörde geprüft und bewilligt worden wäre.