Die Beschwerdeführer werden dabei auch zum E-Mail vom 10. Dezember 2021 Stellung nehmen können, wenn sie dies möchten. Allerdings könnten sie aus einer allfälligen mündlichen oder konkludenten Zustimmung der Grundeigentümerin wenig zu ihren Gunsten ableiten. Eine solche Zustimmung könnte eine fehlende Baubewilligung nicht ersetzen und vermöchte somit die auf der Parzelle Nr. B.________ angebrachte Versiegelung von Verkehrsflächen nicht zu legalisieren.