Das Regierungsstatthalteramt hat bei der Gemeinde Unterlangenegg diesbezügliche Erkundigungen eingeholt. In einem E-Mail vom 10. Dezember 202148 erklärt der Gemeindeschreiber der Gemeinde Unterlangenegg, die Behörden des Unterlangenegger Forsts hätten mit den Beschwerdeführern weder mündliche noch schriftliche Vereinbarungen getroffen. Das Lagern von Material am Waldrand sei geduldet worden, weil im Gegenzug die Strasse für Forstarbeiten befahren werden durfte. Die Waldarbeiter hätten «ein Auge zugedrückt». Mittlerweile habe der Beschwerdeführer 2 die Durchfahrt verboten. Das Forstpersonal habe zu ihm keinen Kontakt mehr.