15/23 BVD 110/2022/21 Allfällige Projektänderungen können der zuständigen Behörde nicht alternativ oder in Form eines Eventualbegehrens eingereicht werden.46 Die Auswirkungen einer solchen Projektanpassung wären nur dann zu beurteilen, wenn die Beschwerdeführer ein entsprechendes formelles Projektänderungsgesuch einreichen.