Baubewilligung Nr. 30/2006 vom 11. Mai 2006 fand gemäss der diesbezüglichen Verfügung des AGR vom 12. April 2006 eine teilweise Ausschöpfung statt; deren Ausmass ist aber aus den Akten nicht ersichtlich. Dies ist noch zu klären, damit die hier zu beurteilenden Erweiterungen darauf geprüft werden können, ob sie das danach noch verbleibende Mass der zulässigen Erweiterungen einhalten.