Das Baubewilligungsverfahren betreffend den Anbau über der ehemaligen Klärgrube (Pos. J) muss daher mit dem vorliegend streitigen Baubewilligungsverfahren vereinigt werden, und der Beschwerdeführer 1 muss Gelegenheit erhalten, die Prioritätsfolge auch hinsichtlich der Position J zu bezeichnen.