d) Der Beschwerdeführer 1 hat für den Anbau über der ehemaligen Klärgrube (Pos. J) am 25. Januar 2022 ein nachträgliches Baugesuch eingereicht.38 Auch diese Baute soll gewerblich genutzt werden. Entsprechend dem in Erwägung 2d Gesagten können dieses Baugesuch und die dafür nötige Ausnahme nach Art. 37a RPG nicht unabhängig von den weiteren noch nicht rechtskräftig beurteilten Projektteilen (Positionen B und C sowie – im Falle einer entsprechenden Projektänderung gemäss Erwägung 5c hiervor – Position K) beurteilt werden. Das Baubewilligungsverfahren betreffend den Anbau über der ehemaligen Klärgrube (Pos. J)