Das Bau- und Ausnahmegesuch für Position B (Versiegelung von Verkehrsflächen auf der Parzelle Nr. A.________) hätte gestützt auf eine Ermittlung der gewerblich genutzten Fläche im Referenzzeitpunkt, und die seither erfolgten Erweiterungen bzw. eine Berechnung der danach noch verbleibenden Erweiterungsmöglichkeit nach Art. 37a RPG und Art. 43 RPV beurteilt werden müssen.