c) Im Wiederherstellungsverfahren der Gemeinde, welches dem streitigen nachträglichen Baugesuch voranging, informierten die Beschwerdeführer über den im Jahr 2013 erfolgten Eigentumsübergang der Parzellen Nrn. A.________ und F.________ an den Beschwerdeführer 1. Sie ersuchten darum, dass einzig der Beschwerdeführer 1 am Wiederherstellungsverfahren beteiligt werden solle.33 Die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde vom 25. November 32 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 12 N. 4 33 Vorakten pag. 133 und pag. 128