f) Demnach fand mit den Eingaben vom 15. März 2019 bzw. vom 25. Mai 2020 eine Projektänderung zum Baugesuch des Beschwerdeführers 1 vom 20. Dezember 2016 nur insoweit statt, als die vorgesehene Nutzung des erweiterten Kleintierstalls (Gebäude Nr. I.________) geändert wurde. Dieser soll neu für gewerbliche Zwecke dienen. Weitere Projektänderungen sind nicht erfolgt. Das Gebäude Nr. I.________ bildete bereits Gegenstand des nachträglichen Baugesuchs vom 20. Dezember 2016. Nach den Ausführungen des Beschwerdeführers 1 in seiner Eingabe vom 31 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 46 N. 13d