Angesichts der Aufgabe der Pferdehaltung scheint es zwar, dass der Allwetterplatz und das Mistlager jedenfalls zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden und der Beschwerdeführer 1 offenbar auch Rückbaumassnahmen beabsichtigt, deren Umfang aber nicht klar ist. Auch hat sich gezeigt, dass mit der Aufgabe der Pferdehaltung das Interesse bspw. am Pferdestall (Pos. C) nicht obsolet wurde, sondern der Beschwerdeführer 1 dafür einen neuen Verwendungszweck plant.