c) Gemäss diesen beiden Eingaben hielt der Beschwerdeführer 1 bezüglich der Positionen B und C an seinem Baugesuch fest, wobei er für Position C (zum Pferdestall erweiterter Kleintierstall) neu eine gewerbliche Nutzung beantragte. Hinsichtlich des Allwetterplatzes mit Mistlager (Pos. D) sind seine Ausführungen nicht eindeutig. Angesichts der Aufgabe der Pferdehaltung scheint es zwar, dass der Allwetterplatz und das Mistlager jedenfalls zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden und der Beschwerdeführer 1 offenbar auch Rückbaumassnahmen beabsichtigt, deren Umfang aber nicht klar ist.