Mit Eingabe vom 25. Mai 2020 teilte der Beschwerdeführer 1 mit, die Pferdehaltung sei nun aufgegeben worden. Das Gebäude Nr. I.________ (Pos. C) solle als Materiallager für den Haustechnik-Installationsbetrieb des Beschwerdeführers 1 genutzt werden. Die Schwellen in der Böschung und die Umzäunungen würden zurückgebaut (betrifft wohl Pos. D). Der Kiesplatz (Pos. H) werde als Abstellplatz für Anhänger und Geräte genutzt. Der Unterstand (Pos. F) werde zurückgebaut, allerdings ohne Entfernung des darunter liegenden Kiesplatzes und des geteerten Platzes (Pos. G). Der westlich davon liegende Kiesplatz (Pos. H) werde anhumusiert. Der Folientunnel (Pos. I) werde zurückgebaut.