Nach Aufgabe der Pferdehaltung wolle er auch den Allwetterplatz mit Mistlager (Pos. D) zurückbauen. Der Beschwerdeführer äusserte sich auch zu den vom AGR aufgelisteten weiteren Positionen, die im Baugesuch vom 20. Dezember 2016 nicht angeführt sind. Er hielt dazu fest, gemäss der Stellungnahme des AGR könne für die Positionen J und K eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Er sei einverstanden mit einem Rückbau des Kiesplatzes (Pos. H) und – zu einem späteren Zeitpunkt – des Unterstandes («Providurium», Pos. F). Den dortigen geteerten Parkplatz (Pos. G) wolle er aber beibehalten. Den Folientunnel beim Gebäude Nr. J.________ auf Parzelle Nr. F.________ (Pos.