b) Der Beschwerdeführer 1 äusserte sich mit Eingabe vom 15. März 2019 zur Stellungnahme des AGR vom 9. bzw. 11. Januar 2019. Er zog das Baugesuch hinsichtlich des geplanten Neubaus eines Gerätschopfs für Zaunmaterial (Pos. A) zurück. Hinsichtlich der Versiegelung von Verkehrsflächen auf den Parzellen Nrn. F.________ und A.________ (Pos. B) hielt er am Baugesuch fest, ebenso hinsichtlich der Erweiterung des Kleintierstalls zum Pferdestall (Pos. C), wobei er erklärte, dieses Gebäude nach der geplanten Aufgabe der Pferdehaltung, die in den nächsten Jahren erfolgen solle, gewerblich nutzen zu wollen. Nach Aufgabe der Pferdehaltung wolle er auch den Allwetterplatz mit Mistlager (Pos.