Das AGR hat in seiner Stellungnahme vom 11. Januar 201923 weitere Bauten und Anlagen aufgelistet, die ohne Bewilligung auf dem Areal um das Gebäude Nr. H.________ ausgeführt worden sind und nicht Gegenstand des Baugesuchs vom 20. Dezember 2016 bildeten (Positionen E-K). Es handelt sich um verschiedenartige Objekte wie Unterstände, einen Anbau, einen Folientunnel, Dachflächenfenster am Bauernhaus und Park- bzw. Abstellplätze. Das Regierungsstatthalteramt gab dem Beschwerdeführer 1 mit Verfügung vom 13. Februar 201924 Kenntnis von der Stellungnahme des AGR vom 9. Januar 2019 (gemäss Vorakten pag.