c) Für die Ermittlung des noch zulässigen Erweiterungsrahmens müssen auch allfällige unbewilligt erfolgten Erweiterungen und deren zeitliche Abfolge einbezogen werden. Nur so kann beurteilt werden, ob die zulässige Volumenerweiterung bei den einzelnen Vorhaben eingehalten wird. Ausserdem wird damit Klarheit über die Zulässigkeit von baulichen Massnahmen geschaffen. Nur eine Gebäudeerweiterung, die nachträglich legalisiert werden kann, hat Bestandesgarantie im Sinne von Art. 24c RPG und kann erneuert, teilweise geändert oder wiederaufgebaut werden. Steht fest, dass eine Erweiterung unrechtmässig ist, bleibt ihr dies versagt.