Antrag. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 16. Februar 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das AGR hält mit Stellungnahme vom 21. Februar 2022 an der angefochtenen Verfügung vom 16. August 2019 fest. Das Amt für Wald und Naturgefahren beantragt mit Stellungnahme vom 24. Februar 2022 die Abweisung der Beschwerde. 5/23 BVD 110/2022/21 II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen