3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet13, holte die Vorakten sowie die Akten vorangegangener Baubewilligungsverfahren betreffend die Parzellen Nrn. A.________ und F.________ ein. Es führte den Schriftenwechsel durch und bat die Gemeinde um Mitteilung, ob sie den Eingang eines Baugesuchs betreffend Position J bestätigen könne und dieses an die Hand nehme. Die Gemeinde bestätigte mit Stellungnahme vom 11. Februar 2022 den Eingang dieses Baugesuchs und teilte mit, sie habe es an das Regierungsstatthalteramt überwiesen. Die Gemeinde äussert sich in ihrer Stellungnahme auch zur Beschwerde, stellt jedoch dazu keinen