Eventuell sei diesbezüglich und hinsichtlich des Allwetterplatzes mit Einfriedung über 1,20 m und Mistlagerplatz sowie hinsichtlich des Parkplatzes beim Unterstand auf die Wiederherstellung zu verzichten. Die Wiederherstellungsanordnung betreffend die Parzelle Nr. B.________ sei so anzupassen, dass sie keine Verpflichtung zur Entfernung und Entsorgung von Planie, Kies und Asphalt, zur Wiederherstellung des Waldbodens und zur Pflanzung vom Bäumen umfasse.