I) sowie für den Anbau eines Gewerberaums über der ehemaligen Klärgrube (Pos. J) erteilte es den Bauabschlag. Das Regierungsstatthalteramt verpflichtete die Bauherrschaft, den Kleintierstall auf das bewilligte Mass (Grundfläche 22,72 m2, eingeschossig) zurückzubauen. Bis am 29. April 2022 seien auf den Parzellen Nrn. A.________ und F.________ sämtliche vom Bauabschlag umfassten Bauten, Anlagen und Materialien inkl. Planie, Kies und Asphalt vollständig zu entfernen und ordnungsgemäss zu entsorgen; der Unter- und der Oberboden seien wieder aufzubringen und die Fläche sei für die Landwirtschaft zu begrünen.