Er teilte mit, für den vergrösserten Kleintierstall (Pos. C) sei neu eine gewerbliche Nutzung geplant. Der Kiesplatz (Pos. H) solle zurückgebaut werden, an den asphaltierten Verkehrsflächen gemäss Pos. G halte er jedoch fest. Das Regierungsstatthalteramt schrieb mit Verfügung vom 23. April 20199 das Verfahren bezüglich des Geräteschopfs (Pos. A) ab. Es stellte für die Positionen C (Vergrösserung und Umnutzung Kleintierstall), D (Allwetterplatz mit Einfriedung über 1,20 m und Mistlagerplatz), F (Unterstand), G (Parkplatz beim Unterstand), H (Abstellplatz) und I (Folientunnel) baupolizeiliche Massnahmen in Aussicht.