Mit Eingabe vom 15. März 20198 nahm der Beschwerdeführer 1 zur Kenntnis, dass für die Projektbestandteile B, E, J und K eine Ausnahmebewilligung nach RPG möglich sei. Er reichte die Baubewilligung Nr. 1985/116 vom 27. Juni 1985 zu den Akten, mit welcher ein Um- und Ausbau des Kleinbauernhauses inkl. Einbau von Dachausbauten bewilligt worden war. Das Baugesuch für den Neubau eines Geräteschopfs (Pos. A) zog er zurück. Für den Rückbau des Allwetterplatzes und des Mistlagerplatzes (Pos. D) sowie des Folientunnels (Pos. I) und des Unterstands («Providurium», Pos. F) beantragte er eine längere Rückbaufrist. Er teilte mit, für den vergrösserten Kleintierstall (Pos.