darauf hin, dass nebst den im nachträglichen Baugesuch angeführten Bauarbeiten weitere Bauten oder Anlagen ohne Bewilligung erstellt worden seien. Dies betreffe einen Dachaufbau auf der Ostseite (Pos. E), einen Unterstand (Pos. F), der mit einem Parkplatz (Pos. G) erweitert worden sei, einen Abstellplatz westlich des Unterstandes (Pos. H), einen Folientunnel (Pos. I), einen Anbau über der ehemaligen Klärgrube (Pos. J) sowie zwei zusätzliche Dachflächenfenster auf der Dachfläche Ost (Pos. K). Der Anbau (Pos. J) sowie der Dachaufbau (Pos. E) und die Dachflächenfenster (Pos. K) seien einer Ausnahmebewilligung nach Art. 37a RPG zugänglich.