Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hielt mit Stellungnahme vom 11. Januar 20197 fest, ausser für die Versiegelung von Verkehrsflächen (Pos. B) könne keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG bzw. Art. 37a RPG für das Bauvorhaben (Pos. A: Neubau Geräteschuppen, Pos. C: Umnutzung/Vergrösserung des Kleintierstalls zu einem Pferdestall, Pos. D: Allwetterplatz mit Einfriedung höher als 1,20 m sowie Mistlagerplatz) in Aussicht gestellt werden. Das AGR wies