Die Gemeinde forderte den Beschwerdeführer 1 auf, bis 30. April 2017 den Pferdestall (Gebäude Nr. I.________) auf das bewilligte Mass zurückzubauen, den gekiesten Allwetterplatz in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und die Fläche zu rekultivieren, die erstellten Zäune und Stützmauern auf eine Höhe von 1,20 m zurückzubauen und den Mistplatz zu entfernen. Die Verkehrsflächen wie Reitplatz und zusätzlich eingekofferte Wege/Plätze seien zu versiegeln. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme und die Bestrafung angedroht.