___ folgende baubewilligungspflichtigen Arbeiten ausgeführt worden seien: Der mit einer Fläche von 5,60 m x 3,70 m bewilligte Kleintierstall sei zu einem Pferdestall mit ca. 10,00 m x 13,50 m Fläche erweitert worden; es sei ein Allwetterplatz für Pferde mit einer Einfriedung mit über 1,20 m Höhe erstellt worden; es sei ein Mistlagerplatz angelegt worden; Verkehrsflächen seien versiegelt worden. Die Gemeinde forderte den Beschwerdeführer 1 auf, bis 30. April 2017 den Pferdestall (Gebäude Nr. I.______