Ein im Jahr 2015 eingereichtes Baugesuch des Beschwerdeführers 2 betreffend Mauer beim Pferdestall, Natursteine beim Allwetterplatz sowie Erstellen eines Platzes für eine Mist-Mulde wurde wieder zurückgezogen. Das als Baubewilligungsbehörde zuständige Regierungsstatthalteramt schrieb dieses Verfahren mit Verfügung vom 16. Oktober 2015 ab und wies die Gemeinde an, ein baupolizeiliches Verfahren zu eröffnen. Nach einer Begehung4 hielt die Gemeinde mit Verfügung vom 25. November 20165 fest, sie habe festgestellt, dass auf den Parzellen Nrn. F.________ und A.________ folgende baubewilligungspflichtigen Arbeiten ausgeführt worden seien: