Am 2. Juli 2013 übernahm der Beschwerdeführer 1 vom Beschwerdeführer 2 das Eigentum an der Parzelle Nr. A.________ mit den Gebäuden Nrn. H.________ und I.________ sowie an der daran angrenzenden Parzelle Nr. F.________ mit Acker-/Weideland und dem Gebäude Nr. J.________ (Einstellraum).2 Der Beschwerdeführer 1 ist Geschäftsführer der G.________, welche Leistungen für Heizungs- und Sanitäranlagen erbringt und im Gebäude Nr. H.________ ihr Domizil hat.3