17/19 BVD 110/2022/20 Visualisierungen von der Situation vor Ort anfertigen und ihrer Beschwerde beilegen.51 Da das Bauvorhaben bewilligungsfähig und die Beschwerde demnach abzuweisen ist, müssen die Eventualanträge nicht geprüft werden. Die von der Gemeinde Köniz mit Gesamtentscheid vom 23. Dezember 2021 erteilte Baubewilligung wird bestätigt.