Eine erneute Prüfung des Bauvorhabens durch die OLK wie auch der beantragte Augenschein ist für die vorliegende Beurteilung nicht notwendig. Die beantragten Beweise sind zusammen mit der Rüge bezüglich Denkmalschutz abzuweisen. 6. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Neubau weder das Ortsbild noch das erhaltenswerte Baudenkmal I.________strasse 63 beeinträchtigt. Zudem sind den Beschwerdeführenden durch das kurzfristige, vorübergehende Entfernen der Profile keine wesentlichen Nachteile erwachsen. Sie konnten bereits im vorinstanzlichen Verfahren Fotos und 50 Beschwerdebeilage 13.