Teile des Pultdachs werden auch weiterhin vom obersten Abschnitt des Fusswegs öffentlich einsehbar sein. Unabhängig von der Einsehbarkeit führt der Neubau weder zu einer Veränderung am bestehenden Gebäude noch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Umgebung, weshalb der Schutz des erhaltenswerten Denkmals gewahrt bleibt.