Dass bereits heute nur einzelne Teile dieser Beschreibung auch von der öffentlichen Perspektive einsehbar sind, haben die Beschwerdeführenden mit dem Einreichen einer Foto selbst dargelegt.50 So sind vom entlang der nördlichen Parzellengrenze verlaufenden Fussweg aus lediglich das Pultdach und die Veranda teilweise einsehbar, die Terrasse samt Treppenanlagen sowie der Garten und der Pool hingegen nicht. An der nicht öffentlich einsehbaren Ansicht aus Südosten auf die Treppenanlage und den Garten ändert der Neubau nichts. Teile des Pultdachs werden auch weiterhin vom obersten Abschnitt des Fusswegs öffentlich einsehbar sein.