Im Objektblatt des Bauinventars wird im Wesentlichen auf das Pultdach, die Veranda und Terrasse samt der inszenierten und begrünten Treppenanlage sowie den terrassierten Garten und Pool verwiesen. Dass bereits heute nur einzelne Teile dieser Beschreibung auch von der öffentlichen Perspektive einsehbar sind, haben die Beschwerdeführenden mit dem Einreichen einer Foto selbst dargelegt.50 So sind vom entlang der nördlichen Parzellengrenze verlaufenden Fussweg aus lediglich das Pultdach und die Veranda teilweise einsehbar, die Terrasse samt Treppenanlagen sowie der Garten und der Pool hingegen nicht.