e) Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, hat die Vorinstanz die BPK bezüglich denkmalpflegerischen Fragen im Baubewilligungsverfahren beigezogen. Dabei hat sich der Ausschuss der BPK in seiner Beurteilung vom 6. Mai 2021 in Bezug auf die Beeinträchtigung des Neubaus auf das erhaltenswerte Objekt negativ geäussert. Die Kritik bezog sich auf die Umgebungsgestaltung sowie die Terrainanschlüsse und bewog den Beschwerdegegner in der Folge dazu, Alternativen zu prüfen und sein Bauvorhaben zu überarbeiten.