Beurteilung der Bau- und Planungskommission: Die Platzierung des Gebäudes auf der Parzelle erachtet die Bau- und Planungskommission als möglich. Die Gebäudeform folgt der Parzellengeometrie. Das als erhaltenswert eingestufte Gebäude wird durch die geplante Volumetrie des Neubaus nicht nachteilig beeinflusst. Die Gebäudebrüstung liegt zwar leicht höher als die des Bestandesgebäudes. Der Neubau ist als Holzbaukonstruktion im Hang geplant, um dieses Konzept umsetzen zu können wird das Vorland aufgeschüttet und dreiseitig werden Blocksteinmauern abgelöst rückwärtig von der Fassade erstellt, damit die Aussenwände nicht hangseitig im Erdreich versinken.