Die Gemeinde bringt in ihrer Stellungnahme vor, die örtliche BPK habe die Wirkung des Bauprojekts auf das erhaltenswerte Baudenkmal geprüft. Hierzu verweist sie auf den Protokollauszug der BPK vom 6. Mai 2021. Weiter hält sie fest, mit der Projektänderung habe der Beschwerdegegner die Kritik der BPK an der Aussenraumgestaltung umgesetzt. Die BPK erachtet die Projektänderung als bessere Variante.