Zudem überrage die geplante Baute das bestehende Gebäude nicht, sie sei gut in den bestehenden Geländeverlauf gesetzt und es seien kaum Terrainveränderungen und/oder Stützmauern nötig. Mit der Projektänderung seien diverse Anpassungen vorgenommen und den ästhetischen Bedenken der Gemeindefachkommission Rechnung getragen worden. Gerade deshalb sei keine störende Wirkung auf das erhaltenswerte Gebäude erkennbar. Das geplante Bauprojekt tangiere die beschriebenen Details der bestehenden Baute nicht und die für die Denkmalpflege gemäss Bauinventarblatt überhaupt massgebliche südliche Ansicht lasse sich vom öffentlichen Gemeindeweg im Norden ohnehin nicht erkennen.