f) Nach dem Gesagten liegt keine Verletzung des Ortsbildes vor. Der Neubau passt sich sowohl im Volumen als auch der Stellung gut in die bestehende Umgebung ein. Auch die gewählte Materialisierung und Farbe des Gebäudes orientiert sich an den umliegenden Bauten. Damit entsteht eine gute Gesamtwirkung. Die Würdigung des Vorhabens durch die Gemeinde ist somit plausibel und nachvollziehbar. Zu Recht hat sie die gute Gesamtwirkung bejaht. Es besteht für die BVD kein Anlass, einen Fachbericht bei der OLK einzuholen. Auch die Durchführung eines Augenscheins ist nicht erforderlich. Die gestellten Beweisanträge werden abgewiesen.