Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist die Überbauung «F.________» für sich genommen solitär zu betrachten. Das zeigt sich auch an der Geländeform, steht doch das gesamte Quartier auf einem abgerundeten und erhöhten Hügel. Es macht denn auch durchaus Sinn und ist nachvollziehbar, dass die Gemeinde dieses Gebiet schützen wollte und mittels einer Überbauungsordnung einer einheitlichen Entwicklung unterworfen hat. Für die Beurteilung der guten Gesamtwirkung ist denn auch nicht das angestrebte Ortsbild der Überbauungsordnung als Massstab beizuziehen.