Auch aus den Abstimmungsunterlagen zur Überbauungsordnung können die Beschwerdeführenden nichts zu ihren Gunsten ableiten. Aus diesen geht hervor, dass für den ausgeschiedenen Perimeter des «F.________» ein eigenes Ortsbild geschaffen werden soll, das sich vom umliegenden Gebiet abhebt und der Topographie sowie der landschaftlichen Eigenart des «F.________» weitgehend Rechnung trägt.41 Die hintere Häuserzeile der Überbauung «F.________» besteht aus Reihenhäusern und der vordere Bereich wird mit Terrassenhäusern abgeschlossen. Auf die von den