_» Niederscherli39). Die Sonderbauvorschriften sehen unter anderem verbindliche Regeln zu Lage und Abmessung sowie Höhen der Bauten vor und enthalten Vorgaben zu Architektur, Materialien und Farbgebung.40 Aus dem Überbauungs- und Gestaltungsplan und den Sonderbauvorschriften lässt sich jedoch nichts für die benachbarte Parzelle des Beschwerdegegners ableiten. Diese liegt in der Wohnzone und somit ausserhalb des Wirkungsbereich der Überbauungsordnung. Die Sonderbauvorschriften sind auf den geplanten Neubau somit nicht anwendbar.