Der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung «F.________» geht aus dem Überbauungsplan hervor.37 Für die sich nördlich der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ befindenden Terrassenhäuser – welche ebenfalls innerhalb des Wirkungsbereichs dieser Überbauungsordnung liegen – besteht zudem ein Gestaltungsplan.38 Auf dem gesamten vom Überbauungs- und Gestaltungsplan erfassten Gebiet finden die Sonderbauvorschriften «F.________» Niederscherli Anwendung (vgl. Art. 1 Sonderbauvorschriften «F.________» Niederscherli39).