Wie die BPK zutreffend ausführt, wirkt sich die Faserzementfassade in hellem Grauton nicht störend auf die Gebäude der Umgebung aus. Dies zeigt sich auch aus der vom Beschwerdegegner eingereichten Fotomontage, welche das umstrittene Bauvorhaben gemäss den im Baugesuch aufgeführten Materialien und Farben im projektierten Endzustand darstellt.36 Die gewählte Materialisierung und Farbe korrespondiert sowohl mit der dahinterliegenden Terrassenüberbauung als auch mit dem erhaltenswerten Gebäude I.________strasse 63 und passt sich gut in diese Umgebung ein.