d) Das Bauvorhaben ist nicht Teil der Überbauung «F.________». Es ist auf einem Grundstück unterhalb der in sich geschlossenen Überbauung geplant und die Bauparzelle ist durch einen Weg von der Überbauung abgegrenzt (vgl. nachstehend E. 4e). Es muss daher nicht die Form und Stellung der Überbauung «F.________» übernehmen, sondern es ist so zu gestalten, dass zusammen mit der Umgebung sowie den prägenden Elementen und Merkmalen des Orts- und Landschaftsbildes, eine gute Gesamtwirkung entsteht. Der projektierte Neubau passt sich von der Lage und Stellung den südöstlich gelegenen Bauten an. Zwar weist er mit dem dreieckigen Grundriss eine eigenwillige Form auf.