Die geplante Materialisierung wirkt sich hier nicht störend auf die Gebäude der Umgebung aus. Im Gegenteil, ein moderner Gebäudekörper in einem hellen Grauton erachtet die BPK hier als richtige Reaktion auf die bestehende Situation und das bestehende Umfeld. c) Wie eingangs erwähnt, ist das Einfamilienhaus in der Wohnzone geplant. Es liegt nicht in einem Ortsbildschutzgebiet oder in einem Gebiet der «Bauklasse E». Es kommen somit die allgemeinen Ästhetikvorschriften zur Anwendung: