Zudem stelle dieser einen starken Gegensatz sowohl zum angrenzenden erhaltenswerten Wohnhaus wie auch zu der Überbauung «F.________» dar. Bisher bestehe insbesondere durch die Grünfläche zwischen der Terrassenüberbauung «F.________» und dem erhaltenswerten Wohnhaus eine natürliche, homogene und auflockernde Abgrenzung, welche die unterschiedlichen Bebauungsstrukturen deutlich voneinander trenne und insbesondere die Überbauung «F.________» als geschlossene Bebauungsstruktur dastehen lasse. Mit dem geplanten Neubau käme es optisch zu einer störenden Kollision heterogener Baukörper.