b) Die Beschwerdeführenden rügen eine Verletzung des Orts- und Landschaftsbildes. Ihrer Ansicht nach fehlt es vorliegend an einer guten Gesamtwirkung, da das Bauvorhaben einen 19 Vgl. Situationsplan 1:500 (Vorakten, P8 sowie Beilage zum vorliegenden Entscheid) sowie Foto des Models des Überbauungs- und Gestaltungsplans «F.________» (Vorakten, pag. 46). 20 Vgl. zum Ganzen den bewilligten Bauplan vom 17. September 2021 (Vorakten, P3). 21 Beschwerdebeilage 10. 22 Beschwerdebeilagen 11 und 16. 23 Beschwerdebeilagen 11 und 16. 24 Überbauungsordnung Nr. 20/02 «F.________»: Überbauungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften